Rechtsprechung
BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvL 13/09 |
Volltextveröffentlichungen (20)
- lexetius.com
- DFR
Häusliches Arbeitszimmer
- openjur.de
Art. 3 Abs. 1 GG; § 4 Abs. 5 Nr. 6b Satz 1 EStG
Neuregelung der steuerlichen Berücksichtigung eines häuslichen Arbeitszimmers verfassungswidrig
- Bundesverfassungsgericht
Abzugsverbot von Betriebsausgaben bzw Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer bei Fehlen eines anderen Arbeitsplatzes gem § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b EStG idF vom 19.07.2006 mit Art 3 Abs 1 GG unvereinbar - Wegfall der Abzugsmöglichkeit, soweit die berufliche Nutzung des ...
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 100 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 80 BVerfGG, § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b EStG vom 08.10.2009, § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b EStG vom 20.04.2009
Abzugsverbot von Betriebsausgaben bzw Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer bei Fehlen eines anderen Arbeitsplatzes gem § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b EStG idF vom 19.07.2006 mit Art 3 Abs 1 GG unvereinbar - Wegfall der Abzugsmöglichkeit, soweit die berufliche Nutzung des ... - IWW
- Kanzlei Prof. Schweizer
Zur Berücksichtigung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer im Einkommensteuerrecht
- Wolters Kluwer
Vereinbarkeit einer Nichtabziehbarkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer gem. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b Einkommensteuergesetz (EStG) mit dem Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG; Auswirkung einer Nichtverfügbarkeit eines anderen als des häuslichen ...
- hensche.de
Häusliches Arbeitszimmer, Gleichheit vor dem Gesetz, Werbungskosten
- Techniker Krankenkasse
- rewis.io
Abzugsverbot von Betriebsausgaben bzw Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer bei Fehlen eines anderen Arbeitsplatzes gem § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b EStG idF vom 19.07.2006 mit Art 3 Abs 1 GG unvereinbar - Wegfall der Abzugsmöglichkeit, soweit die berufliche Nutzung des ...
- ra.de
- rewis.io
Abzugsverbot von Betriebsausgaben bzw Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer bei Fehlen eines anderen Arbeitsplatzes gem § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b EStG idF vom 19.07.2006 mit Art 3 Abs 1 GG unvereinbar - Wegfall der Abzugsmöglichkeit, soweit die berufliche Nutzung des ...
- streifler.de (Kurzinformation und Volltext)
Häusliches Arbeitszimmer: Regelung ab 2007 teilweise verfassungswidrig
- hensche.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vereinbarkeit einer Nichtabziehbarkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer gem. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b Einkommensteuergesetz ( EStG ) mit dem Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG; Auswirkung einer Nichtverfügbarkeit eines anderen als des häuslichen ...
- datenbank.nwb.de
Verfassungswidrigkeit des Abzugsverbots für Arbeitszimmeraufwendungen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Steuerliche Berücksichtigung eines häuslichen Arbeitszimmers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (28)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Neuregelung der steuerlichen Berücksichtigung eines häuslichen Arbeitszimmers verfassungswidrig
- beck-blog (Kurzinformation)
Eingeschränkte Abzugsfähigkeit für Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer
- meyer-koering.de (Pressemitteilung)
Neuregelung der steuerlichen Berücksichtigung eines häuslichen Arbeitszimmers durch das Steueränderungsgesetz 2007 verfassungswidrig
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Häusliches Arbeitszimmer
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Abzugsbeschränkung beim Arbeitszimmer verfassungswidrig
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Die Abzugseinschränkung ist verfassungswidrig
- mein-mietrecht.de (Kurzinformation)
Steuerliche Regelungen zum häuslichen Arbeitszimmer sind verfassungswidrig
- wps-de.com (Kurzinformation)
Vorläufige Steuerfestsetzung hinsichtlich der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Arbeitszimmer nur begrenzt absetzbar
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Arbeitszimmer: Fiskus muss Kosten anerkennen
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Steuerzahlerbund hofft nun auch auf "Soli"-Aus
- hausundgrund-rheinland.de (Rechtsprechungsübersicht)
Steueränderungen zum Jahreswechsel 2010/2011 Haus & Grund Rheinland gibt Hinweise für Hauseigentümer
- DER BETRIEB (Kurzinformation)
Neuregelung der steuerlichen Berücksichtigung eines häuslichen Arbeitszimmers verfassungswidrig
- DER BETRIEB (Kurzinformation)
Zur Absetzbarkeit von Arbeitszimmern
- arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)
Abzugsverbot für Arbeitszimmer
- deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)
Häusliches Arbeitszimmer - Neuregelung der Abzugseinschränkung verfassungswidrig
- deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)
Häusliches Arbeitszimmer - Abzugsbeschränkung ist verfassungswidrig
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Steuerliche Absetzbarkeit häuslicher Arbeitszimmer - Rückwirkende Zahlungen nun möglich
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Arbeitszimmer | Die Abzugseinschränkung ist verfassungswidrig
- anwalt.de (Kurzinformation)
Arbeitszimmer absetzen - nicht für jeden
- anwalt.de (Kurzinformation)
Häusliches Arbeitszimmer: Rechte der Steuerzahler gestärkt
- anwalt.de (Kurzinformation)
Arbeitszimmer: Verwaltungsregelung zur Umsetzung der Vorgaben
- bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)
Beschränkung der Abzugsmöglichkeit für häusliche Arbeitszimmer verfassungswidrig
- anwalt.de (Kurzinformation)
Steuerliche Absetzbarkeit häuslicher Arbeitszimmer - Rückwirkende Zahlungen nun möglich
- anwalt.de (Kurzinformation)
Steuervorteile für häusliches Arbeitszimmer
- 123recht.net (Pressemeldung, 29.7.2010)
Steuerabzug für private Arbeitszimmer // Steuergewerkschaft: Vor allem Lehrer dürfen sich freuen
- 123recht.net (Kurzinformation)
Arbeitszimmer sind ab sofort leichter abzusetzen // § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b EStG verstößt gegen die Verfassung verstößt.
- 123recht.net (Kurzinformation)
Heim-Arbeitszimmer steuerlich abzugsfähig
Besprechungen u.ä. (5)
- hensche.de (Entscheidungsbesprechung)
Kosten für häusliche Arbeitszimmer müssen steuerlich abzugsfähig sein
- steuerberaten.de (Entscheidungsbesprechung)
Gute Nachrichten zum] häuslichen Arbeitszimmer
- steuerberaten.de (Entscheidungsbesprechung)
Rigide Arbeitszimmer-Neuregelung ist verfassungswidrig
- steuer-schutzbrief.de (Entscheidungsbesprechung)
Häusliches Arbeitszimmer: Bundesverfassungsgericht erleichtert Steuerabzug
- handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)
Steuerfreies Erwerbseinkommen - ein längst überholtes Privileg der Abgeordneten
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- BVerwG, 08.09.1983 - 2 B 148.82
- FG Rheinland-Pfalz, 17.02.2009 - 3 K 1132/07
- FG Münster, 08.05.2009 - 1 K 2872/08
- BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvL 13/09
- BFH, 25.11.2010 - VI R 13/09
Papierfundstellen
- BVerfGE 126, 268
- NJW 2010, 2643
- NZA 2011, 396
- NZM 2010, 632
- NJ 2011, 42
- DVBl 2010, 1102
- BB 2010, 2157
- DB 2010, 1674
- DÖV 2010, 862
- BStBl II 2011, 318
Wird zitiert von ... (227) Neu Zitiert selbst (38)
- BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07
Neuregelung der "Pendlerpauschale" verfassungswidrig
Auszug aus BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvL 13/09
Vielmehr ist die Norm insoweit, als sie zulässigerweise vorgelegt worden ist, unter allen denkbaren verfassungsrechtlichen Gesichtpunkten Gegenstand des Verfahrens (vgl. BVerfGE 90, 226 ; 93, 121 ; 120, 125 ; 122, 210 ).1.Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) gebietet dem Gesetzgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfGE 116, 164 ; 122, 210 ; stRspr).
Er gilt für ungleiche Belastungen wie auch für ungleiche Begünstigungen (BVerfGE 110, 412 ; 116, 164 ; 122, 210 ).
Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (stRspr; vgl. BVerfGE 110, 274 ; 112, 164 ; 116, 164 ; 122, 210 ).
Für die Anforderungen an Rechtfertigungsgründe für gesetzliche Differenzierungen kommt es wesentlich darauf an, in welchem Maß sich die Ungleichbehandlung von Personen oder Sachverhalten auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten auswirken kann (stRspr; vgl. BVerfGE 112, 164 ; 122, 210 ).
Genauere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen der Gesetzgeber den Gleichheitssatz verletzt, lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur in Bezug auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche bestimmen (stRspr; vgl. BVerfGE 105, 73 ; 107, 27 ; 112, 268 ; 122, 210 ).
a) Im Bereich des Steuerrechts hat der Gesetzgeber bei der Auswahl des Steuergegenstandes und bei der Bestimmung des Steuersatzes einen weitreichenden Entscheidungsspielraum (vgl. BVerfGE 93, 121 ; 107, 27 ; 117, 1 ; 122, 210 ).
Die grundsätzliche Freiheit des Gesetzgebers, diejenigen Sachverhalte zu bestimmen, an die das Gesetz dieselben Rechtsfolgen knüpft und die es so als rechtlich gleich qualifiziert, wird hier, insbesondere im Bereich des Einkommensteuerrechts, vor allem durch zwei eng miteinander verbundene Leitlinien begrenzt: durch das Gebot der Ausrichtung der Steuerlast am Prinzip der finanziellen Leistungsfähigkeit und durch das Gebot der Folgerichtigkeit (vgl. BVerfGE 105, 73 ; 107, 27 ; 116, 164 ; 117, 1 ; 122, 210 ).
Danach muss im Interesse verfassungsrechtlich gebotener steuerlicher Lastengleichheit (vgl. BVerfGE 84, 239 ) darauf abgezielt werden, Steuerpflichtige bei gleicher Leistungsfähigkeit auch gleich hoch zu besteuern (horizontale Steuergerechtigkeit), während (in vertikaler Richtung) die Besteuerung höherer Einkommen im Vergleich mit der Steuerbelastung niedrigerer Einkommen angemessen sein muss (vgl. BVerfGE 82, 60 ; 99, 246 ; 107, 27 ; 116, 164 ; 122, 210 ).
Ausnahmen von einer solchen folgerichtigen Umsetzung bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes (vgl. BVerfGE 99, 88 ; 99, 280 ; 105, 73 ; 107, 27 ; 116, 164 ; 117, 1 ; 122, 210 ).
b) Als besondere sachliche Gründe für Ausnahmen von einer folgerichtigen Umsetzung und Konkretisierung steuergesetzlicher Belastungsentscheidungen hat das Bundesverfassungsgericht in seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl., auch zum Folgenden, näher BVerfGE 122, 210 ) vor allem außerfiskalische Förderungs- und Lenkungszwecke sowie Typisierungs- und Vereinfachungserfordernisse anerkannt, nicht jedoch den rein fiskalischen Zweck staatlicher Einnahmenerhöhung.
Bei der Ordnung von Massenerscheinungen ist der Gesetzgeber berechtigt, die Vielzahl der Einzelfälle in dem Gesamtbild zu erfassen, das nach den ihm vorliegenden Erfahrungen die regelungsbedürftigen Sachverhalte zutreffend wiedergibt (vgl. BVerfGE 11, 245 ; 78, 214 ; 84, 348 ; 122, 210 ).
Insbesondere darf der Gesetzgeber für eine gesetzliche Typisierung keinen atypischen Fall als Leitbild wählen, sondern muss realitätsgerecht den typischen Fall als Maßstab zugrunde legen (BVerfGE 116, 164 ; 122, 210 ; stRspr).
Die Beschränkung des steuerlichen Zugriffs nach Maßgabe des objektiven Nettoprinzips als Ausgangstatbestand der Einkommensteuer gehört zu diesen Grundentscheidungen, so dass Ausnahmen von der folgerichtigen Umsetzung der mit dem objektiven Nettoprinzip getroffenen Belastungsentscheidung eines besonderen, sachlich rechtfertigenden Grundes bedürfen (vgl. BVerfGE 99, 280 ; 107, 27 ; 122, 210 ).
Mit dem weitgehenden Ausschluss abzugsfähiger Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Betriebsausgaben oder Werbungskosten beabsichtigte der Gesetzgeber erkennbar keinen grundsätzlichen Systemwechsel bei der Abgrenzung solcher Ausgaben, so dass insoweit die Möglichkeit eines besonders weiten gesetzgeberischen Gestaltungsraums von vornherein ausscheidet (vgl. BVerfGE 122, 210 ).
Für die verfassungsgerechte Verteilung von Mehrbelastungen der Steuerpflichtigen nach dem Maßstab der finanziellen Leistungsfähigkeit enthält der Einnahmenerzielungszweck kein Richtmaß (vgl. BVerfGE 122, 210 ).
Es fehlt insoweit an der für eine rechtfertigende Wirkung von steuerrechtlichen Lenkungszwecken erforderlichen erkennbaren gesetzgeberischen Entscheidung (stRspr, vgl. BVerfGE 122, 210 m.w.N.).
- BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98
Doppelte Haushaltsführung
Auszug aus BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvL 13/09
Genauere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen der Gesetzgeber den Gleichheitssatz verletzt, lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur in Bezug auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche bestimmen (stRspr; vgl. BVerfGE 105, 73 ; 107, 27 ; 112, 268 ; 122, 210 ).a) Im Bereich des Steuerrechts hat der Gesetzgeber bei der Auswahl des Steuergegenstandes und bei der Bestimmung des Steuersatzes einen weitreichenden Entscheidungsspielraum (vgl. BVerfGE 93, 121 ; 107, 27 ; 117, 1 ; 122, 210 ).
Die grundsätzliche Freiheit des Gesetzgebers, diejenigen Sachverhalte zu bestimmen, an die das Gesetz dieselben Rechtsfolgen knüpft und die es so als rechtlich gleich qualifiziert, wird hier, insbesondere im Bereich des Einkommensteuerrechts, vor allem durch zwei eng miteinander verbundene Leitlinien begrenzt: durch das Gebot der Ausrichtung der Steuerlast am Prinzip der finanziellen Leistungsfähigkeit und durch das Gebot der Folgerichtigkeit (vgl. BVerfGE 105, 73 ; 107, 27 ; 116, 164 ; 117, 1 ; 122, 210 ).
Danach muss im Interesse verfassungsrechtlich gebotener steuerlicher Lastengleichheit (vgl. BVerfGE 84, 239 ) darauf abgezielt werden, Steuerpflichtige bei gleicher Leistungsfähigkeit auch gleich hoch zu besteuern (horizontale Steuergerechtigkeit), während (in vertikaler Richtung) die Besteuerung höherer Einkommen im Vergleich mit der Steuerbelastung niedrigerer Einkommen angemessen sein muss (vgl. BVerfGE 82, 60 ; 99, 246 ; 107, 27 ; 116, 164 ; 122, 210 ).
Ausnahmen von einer solchen folgerichtigen Umsetzung bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes (vgl. BVerfGE 99, 88 ; 99, 280 ; 105, 73 ; 107, 27 ; 116, 164 ; 117, 1 ; 122, 210 ).
Das Bundesverfassungsgericht hat bisher offen gelassen, ob das objektive Nettoprinzip, wie es in § 2 Abs. 2 EStG zum Ausdruck kommt, Verfassungsrang hat; jedenfalls aber kann der Gesetzgeber dieses Prinzip beim Vorliegen gewichtiger Gründe durchbrechen und sich dabei generalisierender, typisierender und pauschalierender Regelungen bedienen (vgl. BVerfGE 81, 228 ; 107, 27 m.w.N.).
Die Beschränkung des steuerlichen Zugriffs nach Maßgabe des objektiven Nettoprinzips als Ausgangstatbestand der Einkommensteuer gehört zu diesen Grundentscheidungen, so dass Ausnahmen von der folgerichtigen Umsetzung der mit dem objektiven Nettoprinzip getroffenen Belastungsentscheidung eines besonderen, sachlich rechtfertigenden Grundes bedürfen (vgl. BVerfGE 99, 280 ; 107, 27 ; 122, 210 ).
- BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99
Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei der Einkommensteuer …
Auszug aus BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvL 13/09
1.Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) gebietet dem Gesetzgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfGE 116, 164 ; 122, 210 ; stRspr).Er gilt für ungleiche Belastungen wie auch für ungleiche Begünstigungen (BVerfGE 110, 412 ; 116, 164 ; 122, 210 ).
Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (stRspr; vgl. BVerfGE 110, 274 ; 112, 164 ; 116, 164 ; 122, 210 ).
Die grundsätzliche Freiheit des Gesetzgebers, diejenigen Sachverhalte zu bestimmen, an die das Gesetz dieselben Rechtsfolgen knüpft und die es so als rechtlich gleich qualifiziert, wird hier, insbesondere im Bereich des Einkommensteuerrechts, vor allem durch zwei eng miteinander verbundene Leitlinien begrenzt: durch das Gebot der Ausrichtung der Steuerlast am Prinzip der finanziellen Leistungsfähigkeit und durch das Gebot der Folgerichtigkeit (vgl. BVerfGE 105, 73 ; 107, 27 ; 116, 164 ; 117, 1 ; 122, 210 ).
Danach muss im Interesse verfassungsrechtlich gebotener steuerlicher Lastengleichheit (vgl. BVerfGE 84, 239 ) darauf abgezielt werden, Steuerpflichtige bei gleicher Leistungsfähigkeit auch gleich hoch zu besteuern (horizontale Steuergerechtigkeit), während (in vertikaler Richtung) die Besteuerung höherer Einkommen im Vergleich mit der Steuerbelastung niedrigerer Einkommen angemessen sein muss (vgl. BVerfGE 82, 60 ; 99, 246 ; 107, 27 ; 116, 164 ; 122, 210 ).
Ausnahmen von einer solchen folgerichtigen Umsetzung bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes (vgl. BVerfGE 99, 88 ; 99, 280 ; 105, 73 ; 107, 27 ; 116, 164 ; 117, 1 ; 122, 210 ).
Insbesondere darf der Gesetzgeber für eine gesetzliche Typisierung keinen atypischen Fall als Leitbild wählen, sondern muss realitätsgerecht den typischen Fall als Maßstab zugrunde legen (BVerfGE 116, 164 ; 122, 210 ; stRspr).
- BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 301/98
Häusliches Arbeitszimmer
Auszug aus BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvL 13/09
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 7. Dezember 1999 (BVerfGE 101, 297) die Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes 1996 bejaht.Ein ausschließlich beruflich genutztes Arbeitszimmer führt jedenfalls dem Grunde nach zu beruflich veranlasstem Aufwand, der als "typischer" Erwerbsaufwand nach dem objektiven Nettoprinzip grundsätzlich von der Bemessungsgrundlage abzuziehen ist und nicht dem Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG unterfällt (vgl. bereits BVerfGE 101, 297 ).
a) Zwar besteht in Bezug auf eine sachgerechte Begrenzung der Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer ein erheblicher Gestaltungsraum des Gesetzgebers sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach, da eine effektive Kontrolle der tatsächlichen Nutzung häuslicher Arbeitszimmer wegen des engen Zusammenhangs zur Sphäre der privaten Lebensführung und des Schutzes durch Art. 13 GG wesentlich eingeschränkt oder gar unmöglich ist (BVerfGE 101, 297 ).
Individuell gestaltete Besonderheiten dürfen hier mit der Festsetzung einer typisierenden Höchstgrenze unberücksichtigt bleiben (vgl. BVerfGE 101, 297 , im Anschluss an BVerfGE 96, 1 ).
Angesichts der möglichen vielfältigen Faktoren, von denen die Entscheidungen der Steuerpflichtigen über Lage, Größe und Qualität ihrer Wohnung einschließlich eines Arbeitszimmers abhängen, ist insbesondere der Ansatz einer grob pauschalierenden Höchstgrenze, wie sie etwa nach der Vorgängerregelung bestimmt war, verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfGE 101, 297 ).
Die erkennbar gegebene Erforderlichkeit fungiert in diesem Fall aber als legitimes Hilfsmittel einer typisierenden Abgrenzung von Erwerbs- und Privatsphäre (vgl. BVerfGE 101, 297 ).
- BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99
Pensionsbesteuerung
Auszug aus BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvL 13/09
Genauere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen der Gesetzgeber den Gleichheitssatz verletzt, lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur in Bezug auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche bestimmen (stRspr; vgl. BVerfGE 105, 73 ; 107, 27 ; 112, 268 ; 122, 210 ).Die grundsätzliche Freiheit des Gesetzgebers, diejenigen Sachverhalte zu bestimmen, an die das Gesetz dieselben Rechtsfolgen knüpft und die es so als rechtlich gleich qualifiziert, wird hier, insbesondere im Bereich des Einkommensteuerrechts, vor allem durch zwei eng miteinander verbundene Leitlinien begrenzt: durch das Gebot der Ausrichtung der Steuerlast am Prinzip der finanziellen Leistungsfähigkeit und durch das Gebot der Folgerichtigkeit (vgl. BVerfGE 105, 73 ; 107, 27 ; 116, 164 ; 117, 1 ; 122, 210 ).
Ausnahmen von einer solchen folgerichtigen Umsetzung bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes (vgl. BVerfGE 99, 88 ; 99, 280 ; 105, 73 ; 107, 27 ; 116, 164 ; 117, 1 ; 122, 210 ).
Das ist regelmäßig bei der Verletzung des Gleichheitssatzes der Fall (stRspr; vgl. BVerfGE 99, 280 ; 105, 73 ; 117, 1 ); 122, 210 ).
Gerichte und Verwaltungsbehörden dürfen die Norm im Umfang der festgestellten Unvereinbarkeit nicht mehr anwenden, laufende Verfahren sind auszusetzen (stRspr; vgl. BVerfGE 73, 40 ; 105, 73 ).
Eine mögliche Ausnahme von dieser Regelfolge der Unvereinbarkeit, wie sie bei haushaltswirtschaftlich bedeutsamen Normen vom Bundesverfassungsgericht wiederholt bejaht worden ist (vgl. BVerfGE 93, 121 ; 105, 73 ; 117, 1 ), scheidet vorliegend aus.
- BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02
Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig
Auszug aus BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvL 13/09
a) Im Bereich des Steuerrechts hat der Gesetzgeber bei der Auswahl des Steuergegenstandes und bei der Bestimmung des Steuersatzes einen weitreichenden Entscheidungsspielraum (vgl. BVerfGE 93, 121 ; 107, 27 ; 117, 1 ; 122, 210 ).Die grundsätzliche Freiheit des Gesetzgebers, diejenigen Sachverhalte zu bestimmen, an die das Gesetz dieselben Rechtsfolgen knüpft und die es so als rechtlich gleich qualifiziert, wird hier, insbesondere im Bereich des Einkommensteuerrechts, vor allem durch zwei eng miteinander verbundene Leitlinien begrenzt: durch das Gebot der Ausrichtung der Steuerlast am Prinzip der finanziellen Leistungsfähigkeit und durch das Gebot der Folgerichtigkeit (vgl. BVerfGE 105, 73 ; 107, 27 ; 116, 164 ; 117, 1 ; 122, 210 ).
Ausnahmen von einer solchen folgerichtigen Umsetzung bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes (vgl. BVerfGE 99, 88 ; 99, 280 ; 105, 73 ; 107, 27 ; 116, 164 ; 117, 1 ; 122, 210 ).
Das ist regelmäßig bei der Verletzung des Gleichheitssatzes der Fall (stRspr; vgl. BVerfGE 99, 280 ; 105, 73 ; 117, 1 ); 122, 210 ).
Eine mögliche Ausnahme von dieser Regelfolge der Unvereinbarkeit, wie sie bei haushaltswirtschaftlich bedeutsamen Normen vom Bundesverfassungsgericht wiederholt bejaht worden ist (vgl. BVerfGE 93, 121 ; 105, 73 ; 117, 1 ), scheidet vorliegend aus.
- BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 77/92
Weihnachtsfreibetrag
Auszug aus BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvL 13/09
Der Gesetzgeber darf sich grundsätzlich am Regelfall orientieren und ist nicht gehalten, allen Besonderheiten jeweils durch Sonderregelungen Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 96, 1 ).Die gesetzlichen Verallgemeinerungen müssen allerdings von einer möglichst breiten, alle betroffenen Gruppen und Regelungsgegenstände einschließenden Beobachtung ausgehen (vgl. BVerfGE 84, 348 ; 87, 234 ; 96, 1 ).
Individuell gestaltete Besonderheiten dürfen hier mit der Festsetzung einer typisierenden Höchstgrenze unberücksichtigt bleiben (vgl. BVerfGE 101, 297 , im Anschluss an BVerfGE 96, 1 ).
- BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86
Zweifamilienhaus
Auszug aus BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvL 13/09
Bei der Ordnung von Massenerscheinungen ist der Gesetzgeber berechtigt, die Vielzahl der Einzelfälle in dem Gesamtbild zu erfassen, das nach den ihm vorliegenden Erfahrungen die regelungsbedürftigen Sachverhalte zutreffend wiedergibt (vgl. BVerfGE 11, 245 ; 78, 214 ; 84, 348 ; 122, 210 ).Auf dieser Grundlage darf er grundsätzlich generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen treffen, ohne allein schon wegen der damit unvermeidlich verbundenen Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen (vgl. BVerfGE 84, 348 ; 113, 167 ; stRspr).
Die gesetzlichen Verallgemeinerungen müssen allerdings von einer möglichst breiten, alle betroffenen Gruppen und Regelungsgegenstände einschließenden Beobachtung ausgehen (vgl. BVerfGE 84, 348 ; 87, 234 ; 96, 1 ).
- BVerfG, 11.11.1998 - 2 BvL 10/95
Aufwandsentschädigung Ost
Auszug aus BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvL 13/09
Ausnahmen von einer solchen folgerichtigen Umsetzung bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes (vgl. BVerfGE 99, 88 ; 99, 280 ; 105, 73 ; 107, 27 ; 116, 164 ; 117, 1 ; 122, 210 ).Die Beschränkung des steuerlichen Zugriffs nach Maßgabe des objektiven Nettoprinzips als Ausgangstatbestand der Einkommensteuer gehört zu diesen Grundentscheidungen, so dass Ausnahmen von der folgerichtigen Umsetzung der mit dem objektiven Nettoprinzip getroffenen Belastungsentscheidung eines besonderen, sachlich rechtfertigenden Grundes bedürfen (vgl. BVerfGE 99, 280 ; 107, 27 ; 122, 210 ).
Das ist regelmäßig bei der Verletzung des Gleichheitssatzes der Fall (stRspr; vgl. BVerfGE 99, 280 ; 105, 73 ; 117, 1 ); 122, 210 ).
- BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91
Einheitswerte II
Auszug aus BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvL 13/09
Vielmehr ist die Norm insoweit, als sie zulässigerweise vorgelegt worden ist, unter allen denkbaren verfassungsrechtlichen Gesichtpunkten Gegenstand des Verfahrens (vgl. BVerfGE 90, 226 ; 93, 121 ; 120, 125 ; 122, 210 ).a) Im Bereich des Steuerrechts hat der Gesetzgeber bei der Auswahl des Steuergegenstandes und bei der Bestimmung des Steuersatzes einen weitreichenden Entscheidungsspielraum (vgl. BVerfGE 93, 121 ; 107, 27 ; 117, 1 ; 122, 210 ).
Eine mögliche Ausnahme von dieser Regelfolge der Unvereinbarkeit, wie sie bei haushaltswirtschaftlich bedeutsamen Normen vom Bundesverfassungsgericht wiederholt bejaht worden ist (vgl. BVerfGE 93, 121 ; 105, 73 ; 117, 1 ), scheidet vorliegend aus.
- BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02
Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des § …
- BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87
Einkommensanrechnung
- BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88
Absatzfonds
- BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvF 2/01
Regelungen des Risikostrukturausgleichs verfassungsgemäß
- BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 4/87
Verfassungsgemäße Besteuerung im Zusammenhang mit der Verhängung von Bußgeldern
- BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83
Unterhaltsleistung ins Ausland
- BVerfG, 14.07.1986 - 2 BvE 2/84
3. Parteispenden-Urteil
- BVerfG, 06.07.2005 - 2 BvR 2335/95
Regelung über Pflichtbeitrag zum Solidarfonds Abfallrückführung nichtig
- BFH, 13.11.2002 - VI R 104/01
Häusliches Arbeitszimmer bei Außendienstmitarbeitern
- BFH, 13.11.2002 - VI R 28/02
Häusliches Arbeitszimmer bei Außendienstmitarbeitern
- BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1876/91
Landesrechtliche Abfallabgabe
- BFH, 13.11.2002 - VI R 82/01
Häusliches Arbeitszimmer bei Außendienstmitarbeitern
- BVerfG, 12.05.2009 - 2 BvR 743/01
Verfassungsbeschwerde gegen Abgaben an den Forstabsatzfonds / Holzabsatzfonds …
- BFH, 16.12.2004 - IV R 19/03
Häusliches Arbeitszimmer: mehrere Erwerbstätigkeiten, Mittelpunkt der …
- BVerfG, 11.10.1977 - 1 BvR 343/73
Hausgehilfin
- BVerfG, 05.03.1974 - 1 BvL 27/72
Weinwirtschaftsabgabe
- BFH, 06.07.2005 - XI R 87/03
Tankstelle ist Mittelpunkt der gesamten betrieblichen Betätigung eines …
- BVerfG, 28.06.1960 - 2 BvL 19/59
Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz
- BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84
Steuerfreies Existenzminimum
- BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvL 1/06
Sonderausgabenabzug von Krankenversicherungsbeiträgen muss existenznotwendigen …
- BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89
Kapitalertragssteuer
- BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99
Verfassungsbeschwerden gegen Ökosteuer ohne Erfolg
- BVerfG, 30.09.1998 - 2 BvR 1818/91
Verlustabzug
- BVerfG, 16.03.2005 - 2 BvL 7/00
Begrenzung der steuerlichen Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten …
- BFH, 25.08.2009 - VI B 69/09
Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für häusliche …
- BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvL 42/93
Kinderexistenzminimum I
- BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00
Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz
- BVerfG, 23.03.1994 - 1 BvL 8/85
Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der kirchensteuerlichen Hebesatzes bei …
- BVerfG, 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14
6 % Jahreszins auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen verfassungswidrig
Dies spricht schon für sich genommen gegen eine Ausnahme vom Grundsatz der rückwirkenden Heilung von Verfassungsverstößen (vgl. dazu BVerfGE 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ). - BVerfG, 19.11.2019 - 2 BvL 22/14
Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß
Er gilt für ungleiche Belastungen wie auch für ungleiche Begünstigungen (BVerfGE 110, 412 ; 116, 164 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 145, 106 ; 148, 147 ).Genauere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen der Gesetzgeber den Gleichheitssatz verletzt, lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur in Bezug auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche bestimmen (stRspr; vgl. BVerfGE 105, 73 ; 107, 27 ; 112, 268 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ; 138, 136 ; 145, 106 ).
Dabei ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen aus dem allgemeinen Gleichheitssatz im Sinne eines stufenlosen am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierten Prüfungsmaßstabs unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (stRspr; vgl. BVerfGE 110, 274 ; 112, 164 ; 116, 164 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ; 138, 136 ; 141, 1 ; 145, 106 ; 148, 147 ).
Die Anforderungen an Rechtfertigungsgründe für gesetzliche Differenzierungen steigen bis hin zu einer strengen Verhältnismäßigkeitsprüfung, insbesondere wenn und soweit sich die Ungleichbehandlung von Personen oder Sachverhalten auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten auswirken kann (vgl. BVerfGE 122, 210 ; 126, 268 ; 138, 136 ; 139, 285 ; 141, 1 ; 145, 106 ; 148, 147 ).
b) Der Gesetzgeber darf allerdings bei der Ausgestaltung der mit der Wahl des Steuergegenstandes getroffenen Belastungsentscheidung generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen treffen, ohne allein schon wegen der damit unvermeidlich verbundenen Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen (vgl. BVerfGE 84, 348 ; 113, 167 ; 126, 268 ; 133, 377 ; 145, 106 ).
Bei der Ordnung von Massenerscheinungen ist er berechtigt, die Vielzahl der Einzelfälle in dem Gesamtbild zu erfassen, das nach den ihm vorliegenden Erfahrungen die regelungsbedürftigen Sachverhalte zutreffend wiedergibt (vgl. BVerfGE 11, 245 ; 78, 214 ; 84, 348 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ; 145, 106 ).
Der Gesetzgeber darf sich grundsätzlich am Regelfall orientieren und ist nicht gehalten, allen Besonderheiten jeweils durch Sonderregelungen Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ).
Die gesetzlichen Verallgemeinerungen müssen allerdings von einer möglichst breiten, alle betroffenen Gruppen und Regelungsgegenstände einschließenden Beobachtung ausgehen (BVerfGE 122, 210 ; 126, 268 ; 132, 39 ; 133, 377 ).
Insbesondere darf der Gesetzgeber keinen atypischen Fall als Leitbild wählen, sondern muss realitätsgerecht den typischen Fall als Maßstab zugrunde legen (vgl. BVerfGE 116, 164 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 132, 39 ; 133, 377 ; 137, 350 ; 145, 106 ).
Die geringe Zahl spricht dafür, dass der Gesetzgeber diese Fälle in Ausübung seiner Typisierungskompetenz vernachlässigen durfte, weil er sich grundsätzlich am Regelfall orientieren darf und nicht gehalten ist, allen Besonderheiten jeweils durch Sonderregelungen Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ).
- BVerfG, 29.03.2017 - 2 BvL 6/11
Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften nach § 8c Satz 1 KStG (jetzt § 8c Abs. 1 …
Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) gebietet dem Gesetzgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfGE 116, 164 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ; stRspr).Er gilt für ungleiche Belastungen wie auch für ungleiche Begünstigungen (BVerfGE 110, 412 ; 116, 164 ; 122, 210 ; 126, 268 ).
Genauere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen der Gesetzgeber den Gleichheitssatz verletzt, lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur in Bezug auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche bestimmen (stRspr; vgl. BVerfGE 105, 73 ; 107, 27 ; 112, 268 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ; 138, 136 ).
Dabei ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen aus dem allgemeinen Gleichheitssatz im Sinne eines stufenlosen am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierten Prüfungsmaßstabs unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (stRspr; vgl. BVerfGE 110, 274 ; 112, 164 ; 116, 164 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ; 138, 136 ; 141, 1 ).
Ausnahmen von einer belastungsgleichen Ausgestaltung der mit der Wahl des Steuergegenstandes getroffenen gesetzgeberischen Entscheidung (folgerichtigen Umsetzung des steuerrechtlichen Ausgangstatbestandes) bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes, der die Ungleichbehandlung nach Art und Ausmaß zu rechtfertigen vermag (vgl. BVerfGE 105, 73 ; 107, 27 ; 110, 412 ; 116, 164 ; 122, 210 ; 123, 111 ; 124, 282 ; 126, 268 ; 126, 400 ; 127, 1 ; 132, 179 ; 137, 350 ; 138, 136 ; 139, 1 ; 139, 285 ; 141, 1 ).
bb) Unabhängig von der Frage, ob sich allein aus dem Erfordernis eines "besonderen sachlichen Grundes" für Abweichungen von einem steuerrechtlichen Ausgangstatbestand erhöhte Begründungsanforderungen gegenüber einem bloßen "sachlich einleuchtenden Grund" für die Differenzierung im Sinne des Willkürverbots ergeben (…vgl. Osterloh/Nußberger, in: Sachs, GG, 7. Aufl. 2014, Art. 3 Rn. 142;… Hey, in: Tipke/Lang, Steuerrecht, 22. Aufl. 2015, § 3 Rn. 125;… Kempny, JöR 64, S. 477 ;… Schön, JöR 64, S. 515 ;… Thiemann, in: Emmenegger/Wiedmann, Linien der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, Bd. 2, 2011, S. 180 ;… ferner Schmehl, in: Demokratie-Perspektiven, Festschrift für Brun-Otto Bryde zum 70. Geburtstag, 2013, S. 457 ), steigen allgemein die Anforderungen an Rechtfertigungsgründe für gesetzliche Differenzierungen in dem Maße, in dem sich die Ungleichbehandlung von Personen oder Sachverhalten auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten auswirken kann (BVerfGE 122, 210 ; 126, 268 ; 138, 136 ; 139, 285 ; 141, 1 ).
cc) Der Gesetzgeber darf allerdings bei der Ausgestaltung der mit der Wahl des Steuergegenstandes getroffenen Belastungsentscheidung generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen treffen, ohne allein schon wegen der damit unvermeidlich verbundenen Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen (vgl. BVerfGE 84, 348 ; 113, 167 ; 126, 268 ; 133, 377 ; stRspr).
Bei der Ordnung von Massenerscheinungen ist er berechtigt, die Vielzahl der Einzelfälle in dem Gesamtbild zu erfassen, das nach den ihm vorliegenden Erfahrungen die regelungsbedürftigen Sachverhalte zutreffend wiedergibt (vgl. BVerfGE 11, 245 ; 78, 214 ; 84, 348 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ).
Der Gesetzgeber darf sich grundsätzlich am Regelfall orientieren und ist nicht gehalten, allen Besonderheiten jeweils durch Sonderregelungen Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ).
Die gesetzlichen Verallgemeinerungen müssen allerdings von einer möglichst breiten, alle betroffenen Gruppen und Regelungsgegenstände einschließenden Beobachtung ausgehen (BVerfGE 122, 210 ; 126, 268 ; 132, 39 ; 133, 377 ).
Insbesondere darf der Gesetzgeber keinen atypischen Fall als Leitbild wählen, sondern muss realitätsgerecht den typischen Fall als Maßstab zugrunde legen (vgl. BVerfGE 116, 164 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 132, 39 ; 133, 377 ; 137, 350 ).
Eine gesetzliche Typisierung darf keinen atypischen Fall als Leitbild wählen, sondern muss sich realitätsgerecht am typischen Fall orientieren (vgl. BVerfGE 116, 164 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 132, 39 ; 133, 377 ; 137, 350 ).
Das ist regelmäßig bei der Verletzung des Gleichheitssatzes der Fall (vgl. BVerfGE 99, 280 ; 105, 73 ; 117, 1 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ; stRspr).
Demgegenüber kann der Umstand, dass die Verfassungsmäßigkeit einer Regelung stets umstritten war, gegen eine Ausnahme vom Grundsatz der rückwirkenden Heilung von Verfassungsverstößen sprechen (vgl. BVerfGE 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ).
- BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11
Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz …
362 (δδ) Auch unter dem Gesichtspunkt gesetzgeberischer Typisierungs- und Pauschalierungsbefugnisse (vgl. dazu BVerfGE 84, 348 ; 126, 268 ; 133, 377 jew. m.w.N.) sind die nur die Beschwerdeführerinnen Vattenfall und Krümmel belastenden Verstrombarkeitsdefizite nicht gerechtfertigt. - BFH, 27.07.2015 - GrS 1/14
Zur Berücksichtigung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer im …
Auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) habe in seinem Beschluss vom 6. Juli 2010 2 BvL 13/09 (BVerfGE 126, 268, BStBl II 2011, 318) seiner Prüfung die ausschließliche berufliche Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers als zwingende Voraussetzung für die Abziehbarkeit der darauf entfallenen Aufwendungen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten zugrunde gelegt.Der Beschluss des BVerfG in BVerfGE 126, 268, BStBl II 2011, 318 stehe einer dahingehenden Auslegung nicht entgegen, da das BVerfG keine Detailauslegung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG vorgenommen habe.
Durch den Beschluss in BVerfGE 126, 268, BStBl II 2011, 318 erklärte das BVerfG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG i.d.F. des StÄndG 2007 insoweit als mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar, als das Abzugsverbot Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer auch dann umfasste, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stand.
Im Interesse verfassungsrechtlich gebotener steuerlicher Lastengleichheit muss darauf abgezielt werden, Steuerpflichtige bei gleicher Leistungsfähigkeit auch gleich hoch zu besteuern (horizontale Steuergerechtigkeit; BVerfG-Beschluss in BVerfGE 126, 268, BStBl II 2011, 318, Rz 36).
- BVerfG, 17.12.2014 - 1 BvL 21/12
Erbschaftsteuer
Im Übrigen ist die Festlegung auf die Mindestquote von über 25 % durch die Typisierungs- und Vereinfachungsbefugnis des Gesetzgebers (vgl. dazu BVerfGE 120, 1 ; 122, 210 ; 126, 268 ) gedeckt.Vielmehr müssen die steuerlichen Vorteile der Typisierung im rechten Verhältnis zu der mit der Typisierung notwendig verbundenen Ungleichheit der steuerlichen Belastung stehen (vgl. BVerfGE 120, 1 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 127, 224 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 25. Juni 2014 - 1 BvR 668/10 und 2104/10 -, juris, Rn. 50).
- FG Hamburg, 29.08.2017 - 2 K 245/17
Körperschaftsteuergesetz: Vorlagebeschluss: Verfassungswidrigkeit von § 8c Satz 2 …
a) Das BVerfG hat zuletzt in seinem Beschluss vom 29. März 2017 (…a. a. O., Rn. 98 ff.) ausgeführt, dass der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) dem Gesetzgeber gebietet, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfGE 116, 164, 180; 122, 210, 230; 126, 268, 277; 133, 377, 407; stRspr).Er gilt für ungleiche Belastungen wie auch für ungleiche Begünstigungen (BVerfGE 110, 412.431; 116, 164, 180; 122, 210, 230; 126, 268, 277).
Genauere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen der Gesetzgeber den Gleichheitssatz verletzt, lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur in Bezug auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche bestimmen (st. Rspr; vgl. BVerfGE 105, 73, 111; 107, 27, 45 f.; 112, 268, 279; 122, 210, 230; 126, 268, 277;… 133, 377, 407 Rn. 74;… 138, 136, 180 Rn. 121).
Dabei ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen aus dem allgemeinen Gleichheitssatz im Sinne eines stufenlosen am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierten Prüfungsmaßstabs unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (st. Rspr; vgl. BVerfGE 110, 274, 291; 112, 164, 174; 116, 164, 180; 122, 210, 230; 126, 268, 277;… 133, 377, 407 Rn. 74;… 138, 136, 180 f. Rn. 121 f.;… 141, 1, 38 f. Rn. 93).
Ausnahmen von einer belastungsgleichen Ausgestaltung der mit der Wahl des Steuergegenstandes getroffenen gesetzgeberischen Entscheidung (folgerichtigen Umsetzung des steuerrechtlichen Ausgangstatbestandes) bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes, der die Ungleichbehandlung nach Art und Ausmaß zu rechtfertigen vermag (vgl. BVerfGE 105, 73, 125; 107, 27, 46 f.; 110, 412, 433; 116, 164, 180 f.; 122, 210, 231; 123, 111, 120 f.; 124, 282, 294 f.; 126, 268, 277 f.; 126, 40, 417; 127, 1, 27 f.;… 132, 179, 189 Rn. 32;… 137, 350, 366 Rn. 41;… 138, 136, 181 Rn. 123;… 139, 1, 13 Rn. 40;… 139, 285, 309 f. Rn. 72;… 141, 1, 40 Rn. 96).
bb) Unabhängig von der Frage, ob sich allein aus dem Erfordernis eines "besonderen sachlichen Grundes" für Abweichungen von einem steuerrechtlichen Ausgangstatbestand erhöhte Begründungsanforderungen gegenüber einem bloßen "sachlich einleuchtenden Grund" für die Differenzierung im Sinne des Willkürverbots ergeben (…vgl. Osterloh/Nußberger, in: Sachs, GG, 7. Aufl. 2014, Art. 3 Rn. 142;… Hey, in: Tipke/Lang, Steuerrecht, 22. Aufl. 2015, § 3 Rn. 125;… Kempny, JöR 64, S. 477, 484 ff.;… Schön, JöR 64, S. 515, 535;… Thiemann, in: Emmenegger/Wiedmann, Linien der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, Bd. 2, 2011, S. 180, 189 f., 203 f.; ferner Schmehl, in: Demokratie-Perspektiven, FS für Brun-Otto Bryde zum 70. Geburtstag, 2013, 457, 473), steigen allgemein die Anforderungen an Rechtfertigungsgründe für gesetzliche Differenzierungen in dem Maße, in dem sich die Ungleichbehandlung von Personen oder Sachverhalten auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten auswirken kann (BVerfGE 122, 210, 230; 126, 268, 277;… 138, 136, 181 Rn. 122;… 139, 285, 309 Rn. 71;… 141, 1, 39 Rn. 94).
cc) Der Gesetzgeber darf allerdings bei der Ausgestaltung der mit der Wahl des Steuergegenstandes getroffenen Belastungsentscheidung generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen treffen, ohne allein schon wegen der damit unvermeidlich verbundenen Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen (vgl. BVerfGE 84, 348, 359; 113, 167, 236; 126, 268, 278 f.;… 133, 377, 412 Rn. 86; st. Rspr.).
Bei der Ordnung von Massenerscheinungen ist er berechtigt, die Vielzahl der Einzelfälle in dem Gesamtbild zu erfassen, das nach den ihm vorliegenden Erfahrungen die regelungsbedürftigen Sachverhalte zutreffend wiedergibt (vgl. BVerfGE 11, 245, 254; 78, 214, 227; 84, 348, 359; 122, 210, 232; 126, 268, 278;… 133, 377, 412 Rn. 86).
Der Gesetzgeber darf sich grundsätzlich am Regelfall orientieren und ist nicht gehalten, allen Besonderheiten jeweils durch Sonderregelungen Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 82, 159, 185 f.; 122, 210, 232; 126, 268, 279;… 133, 377, 412 Rn. 87).
Die gesetzlichen Verallgemeinerungen müssen allerdings von einer möglichst breiten, alle betroffenen Gruppen und Regelungsgegenstände einschließenden Beobachtung ausgehen (BVerfGE 122, 210, 232 f.; 126, 268, 279;… 132, 39, 49 Rn. 29;… 133, 377, 412 Rn. 87).
Insbesondere darf der Gesetzgeber keinen atypischen Fall als Leitbild wählen, sondern muss realitätsgerecht den typischen Fall als Maßstab zugrunde legen (vgl. BVerfGE 116, 164, 182 f.; 122, 210, 232 f.; 126, 268, 279;… 132, 39, 49 Rn. 29;… 133, 377, 412 Rn. 87;… 137, 350, 375 Rn. 66).
Eine gesetzliche Typisierung dürfe sich nicht einen atypischen Fall als Leitbild wählen, sondern müsse sich realitätsgerecht am typischen Fall orientieren (…vgl. BVerfG Beschluss vom 29. März 2017, a. a. O. und in BVerfGE 116, 164, 182 f.; 122, 210, 232 f.; 126, 268, 279;… 132, 39, 49 Rn. 29;… 133, 377, 412 Rn. 87;… 137, 350, 375 Rn. 66).
- BVerfG, 28.06.2022 - 2 BvL 9/14
Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger mit humanitären Aufenthaltstiteln vom …
Er gilt für ungleiche Belastungen wie auch für ungleiche Begünstigungen (vgl. BVerfGE 110, 412 ; 116, 164 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 145, 106 ; 148, 147 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 8. Dezember 2021 - 2 BvL 1/13 -, Rn. 51).Genauere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen der Gesetzgeber den Gleichheitssatz verletzt, lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur in Bezug auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche bestimmen (vgl. BVerfGE 105, 73 ; 107, 27 ; 112, 268 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ; 138, 136 ; 145, 106 ; 152, 274 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 8. Dezember 2021 - 2 BvL 1/13 -, Rn. 52; stRspr).
Dabei ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen aus dem allgemeinen Gleichheitssatz im Sinne eines stufenlosen, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierten Prüfungsmaßstabs unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (stRspr; vgl. BVerfGE 110, 274 ; 112, 164 ; 116, 164 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ; 138, 136 ; 141, 1 ; 145, 106 ; 148, 147 ; 152, 274 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 8. Dezember 2021 - 2 BvL 1/13 -, Rn. 52).
Eine strengere Bindung des Gesetzgebers und damit höhere Anforderungen an Rechtfertigungsgründe für gesetzliche Differenzierungen können sich insbesondere ergeben, wenn und soweit sich die Ungleichbehandlung von Personen oder Sachverhalten auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten auswirken kann (stRspr; vgl. BVerfGE 112, 164 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 138, 136 ; 139, 285 ; 141, 1 ; 145, 106 ; 148, 147 ; 152, 274 m.w.N.).
Der Gesetzgeber darf sich dabei grundsätzlich am Regelfall orientieren und ist nicht gehalten, allen Besonderheiten jeweils durch Sonderregelungen Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ; 145, 106 ; 152, 274 ).
Der Einsatz generalisierender, typisierender und pauschalierender Regelungen steht dem Gesetzgeber sowohl im Steuerrecht (vgl. BVerfGE 84, 348 ; 113, 167 ; 126, 268 ; 133, 377 ; 145, 106 ; stRspr) als auch bei Massenerscheinungen im Sozialleistungsrecht (vgl. BVerfGE 11, 245 ; 17, 1 ; 40, 121 ; 51, 115 ; 63, 119 ; 111, 176 ) grundsätzlich offen.
- BFH, 09.11.2017 - III R 10/16
Verfassungsmäßigkeit von Nachforderungszinsen im Jahr 2013
Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) gebietet dem Gesetzgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 29. März 2017 2 BvL 6/11, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2017, 1094, Rz 98; vom 7. Mai 2013 2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06, 2 BvR 288/07, BVerfGE 133, 377, Rz 73; vom 6. Juli 2010 2 BvL 13/09, BVerfGE 126, 268, BStBl II 2011, 318, Rz 35).Das BVerfG erkennt in ständiger Rechtsprechung Typisierungs- und Vereinfachungserfordernisse an (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 6. Juli 2010 2 BvL 13/09, DStR 2010, 1563, 1565, und vom 15. Januar 2008 1 BvL 2/04, BVerfGE 120, 1, unter C.I.2.a aa; BVerfG-Urteil vom 9. Dezember 2008 2 BvL 1, 2/07, 1, 2/08, BVerfGE 122, 210, unter C.I.2.).
- BVerfG, 19.12.2017 - 1 BvL 3/14
Numerus clausus: Vorschriften über die Studienplatzvergabe für das Fach …
Besonderheiten, die im Tatsächlichen durchaus bekannt sind, dürfen dabei generalisierend vernachlässigt werden (vgl. BVerfGE 111, 115 ), auch wenn dies naturgemäß zu Lasten der Einzelfallgerechtigkeit geht (vgl. BVerfGE 84, 348 ; 100, 138 ; 103, 310 ; 113, 167 ; 126, 268 ; stRspr). - BVerfG, 29.01.2019 - 2 BvC 62/14
Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen …
- BVerfG, 28.07.2023 - 2 BvL 22/17
Unzulässige Richtervorlage zur steuerlichen Bewertung von Pensionsrückstellungen …
- BVerfG, 28.11.2023 - 2 BvL 8/13
§ 6 Abs. 5 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes ist mit dem Grundgesetz …
- BVerfG, 13.04.2017 - 2 BvL 6/13
Kernbrennstoffsteuergesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig
- BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06
Ehegattensplitting
- FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2023 - 4 V 1295/23
Grundsteuer-Bundesmodell: Erfolgreiche Eilanträge in Rheinland-Pfalz
- BFH, 15.05.2018 - X R 28/15
Anwendung der 1 %-Regelung in Fällen, in denen die hiernach ermittelte …
- BVerfG, 27.04.2022 - 1 BvR 2649/21
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung …
- FG Köln, 12.10.2017 - 10 K 977/17
Bundesverfassungsgericht soll 6 %igen Rechnungszinsfuß für steuerliche …
- BVerfG, 21.04.2015 - 2 BvR 1322/12
Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in …
- BFH, 01.07.2014 - IX R 31/13
Verzinsung bei beantragter Aussetzung der Vollziehung
- BVerfG, 07.12.2022 - 2 BvR 988/16
Übergangsregelung vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren im …
- FG Hamburg, 04.04.2011 - 2 K 33/10
Körperschaftsteuergesetz dem BVerfG vorgelegt
- BVerfG, 12.10.2010 - 1 BvL 12/07
Pauschaliertes Abzugsverbot für Betriebsausgaben nach § 8b Abs. 3 Satz 1 und Abs. …
- FG Baden-Württemberg, 01.10.2019 - 8 K 3195/16
Prüfung des Vorliegens einer verfassungswidrigen Doppelbesteuerung einer Rente …
- FG Niedersachsen, 12.12.2018 - 7 K 128/15
Streit um die Berücksichtigung weiterer Betriebsausgaben bei der Ermittlung des …
- BVerfG, 07.07.2020 - 2 BvR 696/12
Regelungen der Bedarfe für Bildung und Teilhabe wegen Verletzung des kommunalen …
- FG Rheinland-Pfalz, 05.12.2023 - 1 V 1674/23
Aussetzung der Vollziehung: Verfassungsmäßigkeit der …
- BVerfG, 15.02.2016 - 1 BvL 8/12
Unzulässige Vorlage zur Verfassungsmäßigkeit der teilweisen Hinzurechnung von …
- BFH, 14.07.2020 - VIII R 3/17
Steuerpflichtige Zinsanteile in Rentenzahlungen bei teilentgeltlicher Übertragung …
- BFH, 17.11.2020 - VIII R 11/18
Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkung für …
- FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2023 - 4 V 1429/23
Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Grundsteuerwertfeststellung im sog. …
- BVerfG, 09.08.2023 - 2 BvR 558/22
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung nach …
- BFH, 09.09.2015 - X R 5/13
Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung des beschränkten Abzugs der sonstigen …
- FG Schleswig-Holstein, 28.02.2018 - 5 K 69/15
Kein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz hinsichtlich § 20 Abs. 6 Satz …
- BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09
Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim …
- BFH, 21.11.2013 - IX R 23/12
Zur Aufteilbarkeit der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer - Vorlage an den …
- BVerfG, 08.12.2021 - 2 BvL 1/13
Für das Jahr 2007 erfolgte steuerliche Privilegierung von Gewinneinkünften …
- FG Münster, 07.07.2020 - 6 K 2090/17
Einkommensteuer: Zwingende Hinzurechnung eines Kirchensteuer-Erstattungsüberhangs
- BVerfG, 18.12.2012 - 1 BvL 8/11
Selbsttitulierungsrecht ist mit dem Grundgesetz unvereinbar
- BFH, 22.03.2016 - VIII R 10/12
Abzugsverbot der Mietaufwendungen für einen durch ein Sideboard vom Wohnbereich …
- BVerfG, 04.07.2012 - 2 BvC 1/11
Wahlberechtigung der Auslandsdeutschen
- FG Baden-Württemberg, 23.07.2019 - 5 K 338/19
Verkauf von selbstgenutztem Wohneigentum: Steuerfreiheit des Veräußerungsgewinns …
- FG Niedersachsen, 18.03.2022 - 7 K 120/21
Zurechnung von Provisionseinnahmen eines Vermittlerkontos zu einem selbständigen …
- BVerfG, 25.03.2021 - 2 BvL 1/11
Rückwirkende Einführung einer Regelung über den nur ratierlichen Abzug von in …
- BFH, 28.07.2015 - VIII R 2/09
Besteuerung von Erträgen aus sog. "schwarzen" Fonds nach dem AuslInvestmG - …
- BFH, 02.03.2011 - II R 23/10
Vorlage an BVerfG: Bemessung der Grunderwerbsteuer nach Grundbesitzwerten …
- BFH, 22.05.2019 - X R 19/17
Abzinsung von Verbindlichkeiten im Jahr 2010 noch verfassungsgemäß
- BFH, 20.09.2012 - IV R 36/10
Gewerbesteuerliche Mindestbesteuerung verfassungsgemäß - Zuordnung des Gewinns …
- BFH, 22.03.2016 - VIII R 24/12
Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für beruflich genutzte und in die häusliche …
- FG Baden-Württemberg, 12.04.2016 - 6 K 2005/11
Aufwendungen für Kalender mit Firmenlogo sind nur bei Einhaltung formeller …
- FG Düsseldorf, 14.12.2012 - 1 K 2309/09
Reichensteuer teilweise verfassungswidrig
- FG Hamburg, 29.02.2012 - 1 K 138/10
Verfassungswidrigkeit des Gewerbesteuergesetzes ?
- BFH, 08.12.2016 - IV R 55/10
Gewerbesteuerliche Hinzurechnung bei Zwischenvermietung
- BFH, 12.06.2018 - VIII R 14/15
Berechnung des Unterschiedsbetrags gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Satz 3 Halbsatz …
- BVerfG, 29.09.2015 - 2 BvR 2683/11
Verfassungsbeschwerden gegen das Alterseinkünftegesetz ohne Erfolg
- BFH, 27.10.2011 - VI R 71/10
Häusliches Arbeitszimmer als Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und …
- BVerwG, 26.02.2014 - 6 C 3.13
Vorlagebeschluss; Telekommunikation; Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung; …
- FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 7 K 143/08
Zweiter Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des 7. Senats des Niedersächsischen …
- BFH, 26.08.2010 - I B 49/10
Sog. Mindestbesteuerung bei endgültigem Ausschluss der Verlustverrechnung …
- BVerwG, 10.12.2014 - 6 C 18.13
Vorlagebeschluss; Mobilfunkterminierungsentgelte; Entgeltgenehmigung; …
- BVerfG, 16.06.2016 - 1 BvL 9/14
Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 312a BGB a.F
- BVerfG, 07.04.2015 - 1 BvR 1432/10
Doppelbelastung durch Erbschaft- und Einkommensteuer bei Vererbung von …
- BFH, 09.05.2017 - VIII R 15/15
Zur mehrfachen Nutzung des Höchstbetrages in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 3 EStG …
- BVerwG, 25.02.2015 - 6 C 33.13
Bestandskraft des regulierten Vergleichsentgelts; Berufsausübungsfreiheit; …
- SG Freiburg, 23.01.2018 - S 6 KR 448/18
Vorlagebeschluss zum BVerfG - Herabsetzung der Beiträge zur sozialen …
- BFH, 22.09.2010 - VI R 57/09
§ 8 Abs. 2 Satz 3 EStG nur Korrekturposten für abziehbare, aber nicht entstandene …
- BFH, 19.04.2012 - VI R 74/10
Nachweis der Zwangsläufigkeit von Aufwendungen im Krankheitsfall - Neuregelung im …
- OLG Düsseldorf, 25.08.2021 - 3 Kart 211/20
Nord Stream 2 gegen Bundesnetzagentur
- FG Baden-Württemberg, 26.11.2012 - 10 K 4245/11
Keine Abzugsfähigkeit der Kosten der erstmaligen Berufsausbildung - …
- BVerfG, 01.04.2014 - 2 BvL 2/09
Unzulässige Richtervorlage zum Entfallen eines Verlustvortrags nach einem sog. …
- BFH, 05.11.2013 - VIII R 22/12
Kein Betriebsausgabenabzug für Aufwendungen für ein Studium, welches eine …
- BFH, 25.08.2009 - VI B 69/09
Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für häusliche …
- BFH, 28.02.2013 - VI R 58/11
Lohnzahlung Dritter - Werbungskostenhöchstbetrag für häusliches Arbeitszimmer - …
- BVerwG, 10.12.2014 - 6 C 16.13
Vorlagebeschluss; Mobilfunkterminierungsentgelte; Entgeltanordnung; Rückwirkung; …
- BFH, 16.06.2020 - VIII R 15/17
Zur Berücksichtigung von beschränkt abziehbaren Aufwendungen für ein häusliches …
- BFH, 12.07.2022 - VIII R 8/19
Unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch einen Flankenschutzprüfer
- BFH, 21.08.2012 - VIII R 33/09
Keine erhöhte Absetzung für außergewöhnliche technische Abnutzung für rechnerisch …
- BFH, 03.12.2019 - X R 12/18
Reguläre Anpassung der Renten im Beitrittsgebiet an das Westniveau
- BFH, 09.07.2019 - X R 7/17
Beginn der Herstellung nach § 6b Abs. 3 EStG; Verfassungsmäßigkeit der Höhe des …
- FG Baden-Württemberg, 17.12.2012 - 9 K 1637/10
Verfassungswidrigkeit des Abzugsverbots für Werbungskosten bei den Einkünften aus …
- BFH, 29.04.2014 - VIII R 23/13
Keine Anwendung des Abgeltungsteuersatzes bei Gesellschafterfremdfinanzierung - …
- BVerfG, 24.11.2022 - 2 BvR 1424/15
Übergangsregelung vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren im …
- BAG, 29.06.2011 - 7 ABR 15/10
Status angestellter Wirtschaftsprüfer
- BFH, 02.03.2011 - II R 64/08
Vorlage an BVerfG: Bemessung der Grunderwerbsteuer nach Grundbesitzwerten …
- BFH, 01.03.2021 - IX R 27/19
Private Veräußerungsgeschäfte - Keine Besteuerung des auf das häusliche …
- FG Münster, 05.05.2021 - 13 V 505/21
Verfassungsmäßigkeit des § 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 EStG wegen der Höhe des …
- BFH, 08.12.2011 - VI R 13/11
Arbeitszimmer eines Richters - Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und …
- FG Rheinland-Pfalz, 23.10.2013 - 2 K 2096/11
Zwangseinziehung von Aktien als Veräußerung i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 2 EStG
- BFH, 29.07.2015 - X R 11/13
Kein zusätzlicher Sonderausgabenabzug gemäß § 10a EStG für nicht aktiv in der …
- BFH, 14.05.2019 - VIII R 31/16
Pauschale Ermittlung von Investmentfondserträgen nach § 6 Abs. 1 InvStG
- BFH, 29.08.2017 - VIII R 23/15
Depotübergreifende Verlustverrechnung gemäß § 20 Abs. 6 Satz 1 EStG bei …
- BFH, 02.09.2014 - IX R 43/13
Teilabzugsverbot bei Auflösungsverlust - Verfassungsmäßigkeit des § 3c Abs. 2 …
- BFH, 28.07.2015 - VIII R 39/12
Besteuerung von Erträgen aus sog. "schwarzen" Fonds nach dem AuslInvestmG
- BVerfG, 30.06.2022 - 2 BvR 737/20
Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Verzinsung zu Unrecht …
- FG München, 09.12.2014 - 6 K 2338/11
Keine Deckelung des nach der sog. 1-%-Methode ermittelten Privatanteils auf 50 % …
- BFH, 15.01.2013 - VIII R 7/10
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer in einem allein genutzten …
- BSG, 17.02.2016 - B 6 KA 47/14 R
Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Verfassungswidrigkeit der …
- BVerfG, 06.12.2022 - 2 BvL 29/14
Körperschaftsteuerminderungspotenzial III - Weitere Übergangsregelung vom …
- FG Münster, 22.07.2021 - 10 K 1707/20
Anwendung des Abzinsungsgebots bei Verbindlichkeiten für Zwecke der steuerlichen …
- BFH, 10.09.2015 - IV R 8/13
Verbot des Abzugs der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe bei Personenunternehmen …
- FG Schleswig-Holstein, 04.09.2013 - 2 K 159/11
Keine Abzugsfähigkeit der Kosten der erstmaligen Berufsausbildung als …
- BSG, 19.02.2014 - B 6 KA 38/12 R
Gemeinsamer Bundesausschuss - Richtlinie zu Untersuchungs- und …
- FG Niedersachsen, 08.02.2011 - 14 K 329/09
Werbungskostenabzug von Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines …
- BSG, 15.12.2020 - B 2 U 4/20 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Beschäftigter - …
- FG Baden-Württemberg, 21.01.2013 - 9 K 2096/12
Arbeitszimmer eines Betriebsprüfers
- BFH, 26.01.2010 - VI B 137/09
Aussetzung des Klageverfahrens gemäß § 74 FGO - Kosten eines erfolglosen …
- BFH, 09.06.2022 - IV R 4/20
Bauabzugsteuer - Betriebsausgabenabzug des Leistungsempfängers bei Zahlungen an …
- FG Niedersachsen, 20.12.2013 - 7 K 69/12
Nachweisanforderungen an die Zwangsläufigkeit von Aufwendungen für die …
- BFH, 15.07.2014 - X R 35/12
Berücksichtigung von Beiträgen für eine "Rürup-Rente" eines …
- BFH, 05.10.2011 - VI R 91/10
Nutzung eines Büroarbeitsplatzes für Fortbildungsmaßnahmen
- FG Schleswig-Holstein, 19.09.2019 - 1 K 139/18
Verwendungsreihenfolge für Nachversteuerung in § 34a EStG - Verfassungsmäßigkeit …
- BFH, 25.04.2018 - III R 24/17
Kindergeld; Zählkindervorteil in einer "Patchwork-Familie"
- BFH, 07.02.2013 - VI R 12/11
Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Leistungen zur Altersversorgung aufgrund …
- BFH, 13.12.2011 - VIII B 39/11
Häusliches Arbeitszimmer bei Erwerbslosigkeit; Zulässigkeit von gegen eine …
- LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2017 - L 22 R 578/15
Erfüllung der für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte …
- FG Baden-Württemberg, 12.07.2012 - 3 K 447/12
Höchstbetrag von 1.250 EUR für häusliche Arbeitszimmer objektbezogen
- FG Köln, 20.05.2015 - 3 K 1146/13
Ermittlungspflicht des Finanzamtes
- BFH, 19.01.2023 - III R 44/20
Zur Aufteilung der während des laufenden Insolvenzverfahrens anfallenden …
- BFH, 13.06.2020 - VIII B 166/19
Abzugsfähigkeit der Aufwendungen eines Rechtsanwalts für die Kanzleiräume in der …
- BFH, 24.11.2016 - IV R 46/13
Überentnahmen wegen der Entnahme von Wirtschaftsgütern, die bereits vor dem 1. …
- BFH, 16.07.2014 - X R 49/11
Häusliches Arbeitszimmer bei mehreren Einkunftsarten - Mittelpunkt der gesamten …
- FG Düsseldorf, 05.05.2011 - 11 K 2591/09
Arbeitszimmer als Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit
- BFH, 27.10.2020 - VIII R 18/17
Nachweis der Einlagenrückgewähr bei Ausschüttungen einer EU-Kapitalgesellschaft …
- BFH, 22.02.2012 - X R 12/09
Berücksichtigung von Verlusten bei § 4 Abs. 4a EStG - Betriebsbezogene Berechnung …
- BFH, 15.10.2014 - VIII R 8/11
Anwendbarkeit der Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG auf ein im …
- BFH, 20.10.2010 - IX R 56/09
Keine verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Zweifel an der …
- FG Köln, 17.04.2013 - 7 K 244/12
Musterverfahren zum Werbungskostenabzug bei Abgeltungssteuer
- FG Niedersachsen, 22.06.2015 - 7 K 19/13
Einkommensteuerliche Abziehbarkeit von auf eine untergegangene Beteiligung …
- FG Hessen, 20.12.2022 - 5 K 1615/20
Besteuerung von Zinseinkünften aus einer zinsfrei gestundeten i.R. eines …
- FG Niedersachsen, 12.04.2012 - 14 K 335/10
Verfassungsmäßigkeit von § 32d Abs. 2 Nr. 1 b EStG
- OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LC 128/10
Anspruch eines Lehrers gegen einen Dienstherrn auf Ersatz der Aufwendungen für …
- BFH, 22.09.2016 - IV R 2/13
Verlustausgleichsbeschränkung nach § 2b EStG 1999 verfassungsgemäß - Zeitlicher …
- FG Münster, 16.07.2014 - 10 K 2637/11
Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Abgeltungssteuer für …
- BVerwG, 29.03.2019 - 5 BN 1.18
Zulassungsgründe der Revision; Abweichung des angefochtenen Urteils von …
- FG Hamburg, 13.12.2016 - 6 K 94/16
Kein Betriebsausgabenabzug für Aufwendungen aus einer Arbeitsecke - Aufwendungen …
- FG Baden-Württemberg, 25.05.2012 - 3 K 149/12
Keine Änderung bestandskräftiger Einkommensteuerbescheide wegen rückwirkender …
- FG Niedersachsen, 03.03.2016 - 10 K 8/16
Einkommensteuerliche Absetzbarkeit weiterer Aufwendungen über die bereits …
- BFH, 24.02.2014 - XI B 15/13
Kindergeld: Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern durch …
- FG Niedersachsen, 02.06.2009 - 7 V 76/09
Geltendmachung eines Anspruchs auf Eintragung höherer Freibeträge auf den …
- FG Münster, 22.08.2012 - 10 K 4664/10
§ 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG 2008 verfassungsgemäß
- FG Saarland, 23.04.2014 - 2 K 1157/11
Verfassungsmäßigkeit des eingeschränkten Verlustabzugs bei Aktienverkäufen - …
- FG Nürnberg, 19.03.2012 - 3 K 308/11
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer für die Verwaltung einer …
- OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LC 133/10
Anspruch von Lehrern auf Ersatz der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer …
- FG Düsseldorf, 06.02.2012 - 7 K 87/11
Aufwendungen für eine Arbeitsecke
- FG Schleswig-Holstein, 14.12.2016 - 4 K 37/16
Gewinngrenze des § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. c EStG
- BVerfG, 21.03.2015 - 1 BvR 2031/12
Beschränkung der Weiterbeschäftigungspflicht von Mitgliedern der Jugend- und …
- VG Cottbus, 18.11.2014 - 6 K 1220/12
Wasseranschlussbeitrag
- FG Düsseldorf, 24.07.2014 - 11 K 1586/13
Berechnung nicht abzugsfähiger Betriebsausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und …
- FG Düsseldorf, 26.01.2022 - 2 K 2668/19
Freibetrag oder ermäßigter Steuersatz bei Veräußerung einer privat gehaltenen …
- VGH Baden-Württemberg, 19.02.2021 - 2 S 14/20
Beihilferechtliche Höchstbetragsregelung für Behandlungen in stationären …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2021 - 15 A 105/19
Anerkennung und Achtung der ausgestellten Presseausweise für Mitglieder einer …
- FG Düsseldorf, 21.06.2011 - 8 K 2652/09
Schenkung der Muttergesellschaft als Arbeitslohn
- BFH, 24.05.2023 - XI R 37/20
Betriebsausgaben-Abzugsverbot für Gästehäuser im Sinne des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. …
- FG Münster, 22.01.2014 - 12 K 3703/11
Darlehenszinsen an Gesellschafter
- FG München, 17.03.2011 - 10 K 2394/09
Nachträgliche Erhöhung des Kaufpreises für eine wesentliche Beteiligung in einem …
- BFH, 15.10.2012 - VI B 22/12
Umzugskosten als Werbungskosten bei arbeitstäglicher Fahrzeitverkürzung von …
- FG Düsseldorf, 05.09.2012 - 15 K 682/12
Abzugsbeschränkung der Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer - …
- FG Düsseldorf, 21.08.2009 - 11 V 2481/09
Voraussetzungen der Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein häusliches …
- FG Niedersachsen, 26.08.2011 - 7 K 65/10
Zulässigkeit einer grunderwerbsteuerlichen Ungleichbehandlung von eingetragenen …
- FG Düsseldorf, 17.02.2022 - 11 K 1708/21
Besteuerung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung mit dem …
- OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LC 206/10
Anspruch von Lehrern gegen ihren Dienstherrn auf Einrichtung eines Dienstzimmers …
- FG Düsseldorf, 21.02.2024 - 4 K 1324/22
Stromsteuerbefreiung bei dezentralen Anlagen: Funktionsbezogener Anlagenbegriff - …
- FG Thüringen, 23.11.2021 - 3 K 799/18
Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten nur durch den Träger der …
- FG Berlin-Brandenburg, 22.06.2011 - 12 K 12068/11
Lohnsteuer
- FG Düsseldorf, 17.06.2011 - 16 K 2791/09
Anspruch eines Richters auf Berücksichtigung von Aufwendungen für sein häusliches …
- FG Berlin-Brandenburg, 17.11.2010 - 7 K 1993/06
Anlaufverluste im Gewerbesteuerrecht
- VG Cottbus, 20.06.2013 - 6 L 338/12
Wasseranschlussbeitrag
- FG Münster, 18.01.2012 - 11 K 4319/10
Keine Änderbarkeit bestandskräftiger Einkommensteuerbescheide zur …
- FG Niedersachsen, 22.12.2022 - 7 K 105/18
Umwandlung zu Buchwerten
- FG Münster, 23.06.2022 - 10 K 2018/18
Einkünfteermittlung - Zur Verfassungsmäßigkeit der gewerbesteuerrechtlichen …
- FG Hamburg, 26.08.2015 - 3 K 291/14
Kein Versorgungsfreibetrag für Sozialversicherungsrenten
- FG Thüringen, 27.11.2013 - 3 K 291/13
Auslegung eines Vorläufigkeitsvermerks in einem Änderungsbescheid: Unterscheidung …
- OVG Niedersachsen, 01.11.2011 - 5 LC 207/09
Verfassungsmäßigkeit des einem begrenzt dienstfähigen Beamten nach § 1 Abs. 2 S. …
- VGH Baden-Württemberg, 23.03.2022 - 2 S 1779/20
Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für Polkörperdiagnostik; künstliche …
- BSG, 15.07.2020 - B 6 KA 2/19 B
Mengensteuerung durch Regelleistungsvolumen
- BFH, 17.09.2012 - II B 13/12
Bindungswirkung bei vom BVerfG angeordneter Weitergeltung des ErbStG a. F. - …
- FG Nürnberg, 16.08.2011 - 3 V 868/11
Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von eingetragenen …
- VG Cottbus, 03.03.2011 - 6 K 351/09
Beitragsmaßstab bei der Heranziehung zum Schmutzwasserbeitrag
- VG Minden, 10.02.2011 - 5 K 3344/10
Festsetzung eines Elternbeitrags ist bei einer Nichtberücksichtigung von in der …
- FG Köln, 05.08.2020 - 3 K 3319/17
Materielle Verfassungsmäßigkeit des Verbots Verbot des Abzugs der tatsächlichen …
- FG Niedersachsen, 24.03.2015 - 1 K 204/13
Umfang der Kostentragungspflicht des Finanzamts nach Erledigung eines …
- FG München, 12.02.2014 - 8 K 870/11
Werbungskosten
- BFH, 30.05.2012 - IV B 114/11
Gewinnverteilungsschlüssel nach § 35 Abs. 2 EStG verfassungsgemäß
- FG Köln, 07.12.2011 - 4 V 2831/11
Vorläufige Gewährung des Faktorverfahrens für Ehegatten und der Steuerklassse IV …
- OVG Niedersachsen, 01.11.2011 - 5 LC 50/09
Verfassungsmäßigkeit der Bemessung des einem begrenzt dienstfähigen Beamten …
- FG Baden-Württemberg, 18.09.2023 - 10 K 1459/22
Verfassungsmäßigkeit des Gewinnzuschlags nach § 6b Abs. 7 EStG
- OVG Niedersachsen, 27.05.2020 - 2 LC 21/17
Anerkannte Ersatzschule; Bescheidungsklage; Förderkonzept; Förderpraxis; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.06.2012 - 9 B 20.11
Nichtige Satzung; Beitragsmaßstab; Vorteilsbemessung; kombinierter …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2021 - 13 B 93/21
Richtlinien zur Behandlung und Bewertung des Europäischen Abiturzeugnisses
- FG Sachsen-Anhalt, 26.03.2013 - 4 K 1244/09
Ansatz pauschaler Nutzungswerte bei mehreren Kraftfahrzeugen im Betriebsvermögen …
- FG Köln, 12.10.2011 - 10 K 1349/10
Antragsveranlagung, Anlaufhemmung, Verfassungsmäßigkeit
- FG München, 28.04.2011 - 15 K 2575/10
Aufwendungen für ein Arbeitszimmer im Zusammenhang mit dem Betrieb einer …
- BFH, 24.06.2009 - VIII B 134/08
Abzugsbeschränkungen für Arbeitszimmeraufwendungen nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b …
- FG Niedersachsen, 15.06.2011 - 3 V 125/11
Schlechterstellung der eingetragenen Lebenspartner gegenüber den Ehegatten i.R.d. …
- FG Rheinland-Pfalz, 17.02.2011 - 4 K 1286/10
Unterkunftskosten bei der Ermittlung der Einkommensteuergrenze des § 32 Abs. 4 …
- VGH Hessen, 17.05.2022 - 1 A 2306/17
Kein finanzieller Ausgleich, wenn Inanspruchnahme des Lebensarbeitszeitkontos …
- VG Saarlouis, 24.08.2010 - 3 K 17/10
Beamtenversorgung: ruhegehaltfähige Vordienstzeiten; unterhälftige Beschäftigung …
- FG Köln, 17.04.2013 - 4 K 1778/10
Häusliches Arbeitszimmer einer Ausbilderin für Lehrer an einem Studienseminar …
- FG Baden-Württemberg, 26.11.2010 - 5 K 119/07
Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit eines technischen Aufsichtsbeamten
- FG Hessen, 24.06.2021 - 6 K 1784/19
Zu den Voraussetzungen der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Anforderungen für …
- LSG Baden-Württemberg, 25.01.2013 - L 4 R 4671/11
- SG Nürnberg, 09.03.2017 - S 2 BL 6/16
Erweiternde bzw. analoge Anwendung des Bay. Blindengeldgesetzes
- FG Nürnberg, 12.11.2015 - 4 K 129/14
Berücksichtigung von Werbungskosten eines Berufsschullehrers für ein im Keller …
- VG Potsdam, 10.12.2014 - 8 K 3720/13
Kanalanschlußbeiträge (Entwässerungsbeiträge, Schmutzwasser)
- VG Potsdam, 10.12.2014 - 8 K 1729/12
Kanalanschlußbeiträge (Entwässerungsbeiträge, Schmutzwasser)
- VG Aachen, 10.09.2014 - 8 K 2329/12
Abschiebung, Abschiebungskosten, Haftkosten, Abschiebungshaft, Flugkosten, …
- FG Hamburg, 10.06.2014 - 3 K 239/13
Häusliches Arbeitszimmer eines Fachseminarleiters (Ausbilder für …
- FG Baden-Württemberg, 14.05.2014 - 1 K 2136/13
Verfassungsmäßigkeit der Fünftelregelung des § 34 Abs. 1 EStG
- FG Nürnberg, 18.05.2022 - 3 K 301/19
Gewinnzuschlag und Zinsen
- VG Frankfurt/Main, 08.07.2019 - 11 K 4624/18
Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt
- FG München, 19.04.2018 - 11 K 1450/17
Verlust aus der Auflösung einer Firma
- LSG Baden-Württemberg, 18.10.2012 - L 10 R 2361/12
- FG Köln, 15.04.2015 - 2 K 510/11
Häusliche Einbindung des Arbeitszimmer eines selbständigen Steuerberaters
- VG Köln, 24.10.2012 - 24 K 5092/09
Rechtmäßigkeit der Veranlagung zur Zahlung von Vergnügungssteuern für das Angebot …
- VG Köln, 29.06.2012 - 24 L 1115/11
Heranziehung eines Bordellbetreibers zur Vergnügungssteuer aufgrund des …
- FG Hamburg, 25.10.2011 - 2 K 196/10
Verfassungsmäßigkeit der Änderungen des § 34 EStG in der Fassung des StSenkG und …
- FG Berlin-Brandenburg, 15.06.2011 - 7 K 7303/08
Bemessungsgrundlage für den Altersentlastungsbetrag gem. § 24a EStG
- FG Münster, 22.02.2011 - 1 K 3351/08
Arbeitszimmer: Mittelpunkt der Gesamttätigkeit bei einem Lehrer und …
- VG Hannover, 08.04.2019 - 17 A 4016/18
Beamter auf Widerruf; mittlerer Dienst; Vorbereitungsdienst; Weiterbeschäftigung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2022 - 1 B 383/22
Erfüllen der mindestens zweijährigen Bewährungszeit eines Beamten im Zeitpunkt …
- FG Hamburg, 09.05.2012 - 6 V 87/12
Keine Aussetzung der Vollziehung wegen ernstlicher Zweifel an der …
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2017 - 9 N 32.15
Straßenbaubeitragsrecht: Gleichbehandlung von ein- und zweigeschossig bebaubaren …
- LSG Berlin-Brandenburg, 20.10.2016 - L 22 R 384/15
- VG Mainz, 27.10.2010 - 3 K 1334/09
Erschließungsbeitrag: Unterschiedliche Vollgeschosszuschläge bei im Wesentlichen …
- FG Düsseldorf, 04.10.2023 - 4 K 1072/23
Stromsteuerentlastung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 StromStG: Stromerzeugung aus …
- FG Düsseldorf, 29.06.2012 - 1 K 3669/09
Hinzurechnung von einkommensteuerlich freigestellten Halbeinkünften bei der …